Nützliche Ressourcen schützen
Informationen zu REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)
Am 01.06.2007 trat die REACH-Verordnung in Kraft (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.06 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates, sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EWG und 2000/21/EG).
Die REACH-Verordnung enthält Regelungen, die sich an Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen, sowie Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen wenden und an Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, aus denen unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen einer der chemischen Stoffe freigesetzt wird.
Wurm GmbH & Co. KG stellt ausschließlich elektronische Komponenten zum festen Einbau in individuell errichtete und stationäre Anlagen her.
Es handelt sich laut Artikel 3 Nr. 3 der REACH-Verordnung somit um Erzeugnisse, nicht um Chemikalien! Eine Freisetzung nach Artikel 7 Abs. 1 der REACH-Verordnung von etwaigen chemischen Stoffen aus der Herstellung unserer Erzeugnisse bzw. den hierbei verwendeten Komponenten und Bauteilen ist bei normal üblichem, ordnungsgemäßem und zweckgebundenen Einsatz nicht vorgesehen. Zudem wird die Stoffmenge von insgesamt mehr als 1t pro Jahr nicht überschritten.
Somit unterliegen wir als nach Artikel 37 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 38 Abs. 5 der REACH-Verordnung benannter „nachgeschalteter Anwender“ nicht den Registrierungs-, Berichterstattungs- und Informationspflichten der REACH-Verordnung.
Selbstverständlich fühlen wir uns der Schonung unserer Umwelt und dem verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen verpflichtet. Deshalb sind wir bestrebt, in unseren Produkten nur Komponenten und Bauteile zu verbauen, deren Hersteller sich verpflichten ausschließlich vorregistrierte chemische Stoffe zu verwenden.
Für weitere Rückfragen informieren Sie sich bitte beim Umweltbundesamt online unter http://www.reach-info.de. Auch wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.