Ordnungsgemäße Entsorgung

Informationen zu WEEE (Waste from Electrical and Electronic Equipment)

Als Hersteller von elektronischen Komponenten zum festen Verbau in individuell errichtete und stationäre Anlagen ist die Wurm GmbH & Co.KG laut Leitfaden des Bundesumweltministeriums Abschnitt 2.5 (Seite 11) kein Hersteller im Sinne der europäischen Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) und damit hiervon grundsätzlich entbunden. Die Verantwortung zur Erfüllung der vorgegebenen Recyclingquoten kann ausschließlich nur durch die Hersteller des Endproduktes erfolgen, insofern dieses der WEEE unterliegt.

Für die wenigen nicht fest verbauten Geräte, die den gesetzlichen Bestimmungen der WEEE unterliegen, lautet die Registrierungs-Nummer bei der EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register): DE 34453374.

Diese Produkte erhalten eine gesetzeskonforme
Gerätekennzeichnung nach DIN EN 50419.

 


Um den abweichenden Auslegungen der WEEE in Österreich gerecht zu werden, erhalten auch alle OEM- Geräte für den österreichischen Markt vorsorglich dieses Etikett.

Für diese Geräte treten wir die Entsorgungsverpflichtung nach Nutzungsbeendigung gemäß den gesetzlichen Vorschriften an den Käufer ab. Der Käufer stellt die Wurm GmbH & Co.KG von den Verpflichtungen nach Abschnitt 3 § 10 Ziffer 2 ElektroG , aktueller Stand und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Der Käufer hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterläßt es der Käufer bzw. ein Dritter diese Weiterverpflichtung, so ist der er zur Rücknahme und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäßen Entsorgung auf eigene Kosten verpflichtet.
Unser Anspruch auf Übernahme/Freistellung durch den Käufer bzw. eines Dritten verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach endgültiger Nutzungsbeendigung des Gerätes. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung über die Nutzungsbeendigung.

Auf Wunsch nehmen wir nach Nutzungsbeendigung die gelieferte Ware zur kostenpflichtigen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäßen Entsorgung zurück.

Wir fühlen uns der Schonung unserer Umwelt und dem verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen verpflichtet. Wir werden dieser Verantwortung durch vielfältige Maßnahmen wie beispielsweise der Verwertung und Wiederzuführung von instandgesetzten Geräten/Geräteteilen im Reparatur-/Austauschgeschäft gerecht.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Referenzen zum Thema finden Sie unter:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Stiftung Elektro-Altgeräte-Register

Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.