Schonung der Umwelt
Informationen zu RoHS: (Restriction of certain Hazardous Substances)
Als Hersteller von Geräten der Kategorie 9 ( „Überwachungs- und Kontrollinstrumente“) nach ElektroG, aktueller Stand, Blatt 762 Abschnitt 1 § 2 Ziffer 1, sind wir gemäß Blatt 763 Abschnitt 2 § 5 Ziffer 1 von den Stoffverboten der europäischen Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) generell ausgenommen.
Wir fühlen uns der Schonung unserer Umwelt und dem verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen verpflichtet. Deshalb sind wir bestrebt, unsere Produkte vorsorglich, soweit dies aufgrund der Eignung der verwendeten Komponenten möglich ist, der Vorgabe der europäischen Richtlinie 2002/95/EG (RoHS), gemäß anzupassen. Dies wird bereits seit Anfang 2005 bei neu entwickelten Produkten berücksichtigt.
Die Konformität wird auf der Verpackung durch dieses Zeichen deutlich sichtbar gekennzeichnet.
Insofern Produkte einer nicht konformen Ausführung bedürfen, ist uns dies seitens des Auftraggebers unmissverständlich mitzuteilen und bedarf einer separaten, über die beiderseitigen Geschäftsbedingungen hinaus zu treffenden Vereinbarung. Diese entbindet uns der gesetzlichen Verpflichtung zur Einhaltung des Stichtages und überträgt diese auf den Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch für Geräte älterer Generation, die komponentenbedingt nicht konform bzw. überhaupt nicht mehr hergestellt werden können. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht auf Lieferung in der bisherigen, ggf. nicht konformen Ausführung ausdrücklich vor. Auch für Reparatur-/Austauschgeräte müssen wir uns dieses Recht ausdrücklich vorbehalten.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Referenzen zum Thema finden Sie unter:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Stiftung Elektro-Altgeräte-Register
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.